Vorgehen

Grundsätze
Die Behandlung des Konflikts ist vertraulich.

Grundsätzlich ist die Inanspruchnahme der Ombudsstelle für alle Beteiligten kostenlos.

Vorgehen
Die Rat- und Hilfesuchenden nehmen telefonisch oder schriftlich mit der Ombudsstelle Kontakt auf. Die Ombudsperson berät. Falls die ratsuchende Person eine Vermittlung / Konfliktbearbeitung zwischen allen Beteiligten wünscht, entscheidet die Ombudsperson, ob sich der Sachverhalt für eine solche eignet.

Eignet sich der Konflikt für eine Schlichtung, vermittelt die Ombudsperson zwischen den im Verfahren mitwirkenden Beteiligten und hilft ihnen, strittige Punkte zu regeln. Kommt keine Einigung zustande, kann sie eine Empfehlung aussprechen.

Eignet sich der Sachverhalt nicht für eine Vermittlung, zeigt die Ombudsperson mögliche Wege auf und informiert die Ratsuchenden über die zuständigen Behörden, Fach- oder Beratungsstellen.

In Fällen von sexueller Ausbeutung, Missbrauch oder anderen Grenzverletzungen zeigt die Ombudsperson mögliche Wege auf und informiert die Ratsuchenden über die zuständigen Behörden, Fach- und Beratungsstellen.