Dienstleistungen der Ombudstelle des Kantons Bern
Vermittlung, Schlichtung und Beratung in Konfliktsituationen.
Wer kann sich an die Ombudsfrau wenden?
Jede Person, die sich in einer Angelegenheit, die im Zusammenhang mit öffentlichen oder privaten Institutionen oder der spitalexternen Pflege (Bsp. Spitex) im Alters-, Behinderten-, Jugendbereich steht, ungerecht behandelt oder verletzt fühlt. Dies können Heimbewohnerinnen und Heimbewohner, Angehörige, Langzeitbetreute im Spitexbereich, Ratsuchende bei einer Beratungsstelle, Betreuende, Vorgesetzte, Heimleitungen, Kommissionen, Verbände, Beratungsstellen oder Gemeinden sein.
Wann kann die Ombudsfrau nicht vermitteln?
- In einem privaten Konflikt oder zu einer Beratung im privaten Bereich
- Sofern in einem Konflikt bereits rechtliche Schritte eingeleitet oder die Medien eingeschaltet wurden
Für wen ist die Ombudsstelle tätig?
Der Zuständigkeitsbereich umfasst den Kanton Bern. Mindestens eine Partei muss Wohnsitz, Standort oder dauernden Aufenthalt im Kanton Bern haben. Eine Beschwerde kann sich nicht gegen den Kanton Bern richten.
Vorgehen/Mediation:
Mediation ist ein aussergerichtliches Konfliktlösungsverfahren, in dem ein neutraler Dritter ohne inhaltliche Entscheidungsbefugnis die Konfliktparteien darin unterstützt, eigenverantwortlich rechtsverbindliche Lösungen zu entwickeln.
Die Ombudsfrau wendet die Methodik der Mediation auch in ihrer Arbeit als Ombudsfrau an. Im Gespräch versucht sie, die Konfliktparteien in der Lösungsfindung zu unterstützen, damit sie eine langfristige, rechtsverbindliche Lösung finden.
Finden die Konfliktparteien keine Lösung und kommt keine Einigung zustande, richtet die Ombudsfrau in der Regel eine Empfehlung an die Beteiligten.
Grundsätze:
Die Behandlung des Konflikts ist vertraulich.
Kosten:
Die Inanspruchnahme der Ombudsstelle ist für alle Beteiligten grundsätzlich kostenlos.





