Zuständigkeitsbereich der Ombudsstelle
Wer kann sich an die Ombudsstelle wenden?
Jede Person, die sich in Zusammenhang mit häuslicher, ambulanter oder stationärer Betreuung und Pflege oder in der Mitarbeit ungerecht behandelt oder verletzt fühlt. Jede Person, die von Vorkommnissen von sexueller Ausbeutung, Missbrauch und anderen Grenzverletzungen betroffen ist oder Kenntnis hat.
Es können sich Personen oder Gremien an die Ombudsstelle wenden. Beispielsweise: Personen mit Betreuungs- oder Pflegebedarf, Angehörige, gesetzliche Vertretungen, Trägerschaften, Leitungspersonen, Mitarbeitende, Fachstellen, Kommissionen, Verbände, Gemeinden.
Die Ombudsstelle kann nicht angerufen werden für die Vermittlung oder die Beratung in einem rein privaten Konflikt ohne Bezug zu Betreuung und Pflege.
Geografische Zuständigkeit
Die Ombudsstelle behandelt nur Konflikte, bei denen mindestens eine Partei entweder Sitz (bei Institutionen Standort), Wohnsitz, dauernden Aufenthaltsort oder Arbeitsort im Kanton Bern hat.